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Luzerner.ch / Freitag, 1. April 2016 / Categories: Luzern, 2016

Schattenwurf von Sonnenschirmen in Luzern wird reglementiert

Schattenwurf von Sonnenschirmen in Luzern wird reglementiert

Zusammen mit Freunden am Mittag an der Reuss einen Café trinken oder zum Businesslunch den Schwänen in der Reuss zuschauen. Wer hat dies in den letzten Tagen nicht genossen. Wenn die Sonne so schön am Mittag auf die Köpfe niederbrennt, müssen Sonnenschirme her.

Die Wirte in den Boulevard-Restaurant's entlang der Reuss, haben vorgesorgt und Sonnenschirme montiert.

Mit der neuen Regelung die ab 1. April 2016 in Kraft getreten ist, müssen die Gastgeber an der Reuss akribisch aufpassen, dass der Schattenwurf der aufgestellten Sonnenschirme nicht zu gross ist. Dazu gibt’s einen Internet Sonnenverlaufs Kalkulator, der die Schattenlänge, je nach Höhe der Sonnenschirme berechnet.  Details anzeigen

 

 

Bei einer Objekthöhe von 3.1 m um 12:30 Uhr am 1. April 2016 am Rathausquai und dem Sonnenhöhenwinkel: 45.69°,  Sonnenhorizontalwinkel: 158.23°, ist die berechnete Schattenlänge: 3.03 m.Tönt ja recht einfach!

Wenn die Schattenlänge durch die Höhe geteilt wird und der Wert nachher über 1.5  liegt, ist der Schattenwurf, gemäss dem neuen Reglement, zu gross. Der Schirm muss zum Sonnenstand im "richtigen" Winkel stehen. Dazu müssen die Sonnenschirme, je nach Sonnenstand, richtig ausgerichtet werden damit der Schattenwurf nicht zu gross ist.

 

Nach dieser einfachen Abhandlung sollte jedem klar sein, ab wann ein Schattenwurf zu gross ist und der Sonnenschirmwinkel angepasst werden muss. Dieser Sonnenschirm hat den Grenzwert überschritten.

Diese neue Regelung ist den Gastgebern an der Reuss zu kompliziert! Sie haben ohne Gegenstimme beschlossen, die Sonnenschirme bei Sonnenschein nicht mehr zu öffnen.

Diese neue Regelung verlangt zusätzlich, dass Sonnenschirme am Samstag ab 16.00 Uhr von Verkaufsgeschäften sofort eingezogen werden müssen sobald der letzte Kunde das Geschäft verlassen hat.

Ausnahmen gelten nur für Glacegeschäfte mit Verkaufsvitrinen. 



Aktuell sind noch Abklärungen im Gange, bei Sonnenstoren, die fix an die Wand montiert sind und nur mittels eines Elektromotors bedient werden können. Nach aktuellem Kentnissstand wird für diesen Sonnenstorentyp eine Ausnahmeregelung definiert.

Für Diskussion ist gesorgt!. Nächste Woche präsentiert die Stadt Luzern die Detailshandelsstudie. Die Zuhörer werden zum Thema Schattenwurf ihre Meinung Kund tun. 
 

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